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Freitag, 4. April 2014

Die spinnen, die Italiener

Es scheint, dass wir hier, sofern in der Kinder- und Jugendarbeit tätig, nun einen Strafregisterauszug haben müssen. Es soll hier eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs umgesetzt werden.
Laut Medien muss man den Wisch bis in zwei Tagen sein eigen nennen. Wer nachher ohne "erwischt" wird, darf mit Strafen zwischen 10.000 und 15.000 Euro rechnen. Ganz schön lächerlich, so was in der kurzen Zeit durchdrücken zu wollen. Unter Garantie wird es nicht jeder schaffen, den Wisch bis Sonntag zu haben und so wirkt es für mich, als wollte der Italienische Staat nur eine Grundlage schaffen, um schnell mal ein paar Strafen zu kassieren. Außerdem erschließt sich mir nicht, was es den Kindern und Jugendlichen hilft, wenn ich mir nun so einen Wisch abhole. Ich mein, man geht zur Quästur und holt sich den Auszug und dann? Dann liegt der halt irgendwo herum - wer bekommt den? Muss der für jeden sichtbar eingerahmt und aufgehängt werden? Kann die Polizei den Auszug nicht ohnehin jederzeit nach Angabe der Personalien einsehen? Was nützt der Käse denn überhaupt? Wer wird hier geschützt? Soll vielleicht der Papierlieferant der Polizei vor dem Konkurs geschützt werden? Kann das sein?

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